unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Thorsten Bings, Hausmeister- und Prüfservice, Olefstraße 10, 52477 Alsdorf (nachfolgend „Firma Bings“ genannt.

1. Anwendungs- und Geltungsbereich

1.1 Die Firma Bings ist insbesondere im Bereich der Prüfung von Betriebsmitteln nach DGUV, UVV, TRBS, BetrSichV, ArbStättV, Wasserhaushaltsgesetz und EU-Verordnungen tätig.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Rechnungen werden entsprechen ausgestellt.

1.3 Gehört der Auftraggeber nicht dem im vorstehenden Absatz bezeichneten Personenkreis des § 310 Abs. 1 BGB an, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgender Maßgabe:
- Die von der Firma Bings angegebenen Auftragsfristen sind entgegen Ziffer 4. verbindlich.
- Die von der Firma Bings angegebene Ausschlussfrist (8.3) beträgt 3 Werktage.
- Die von der Firma Bings angegebene Zahlungsfrist (8.12) beträgt 14-Tage ab Rechnungsdatum eingehend.

1.4 Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Firma Bings und dem Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Verträge und Angebote. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit die Firma Bings diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.5 Der Auftraggeber erkennt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Leistungsverzeichnis an, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als dass die Firma Bings ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn die Firma Bings in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

1.6 Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der Firma Bings sind nur dann bindend, wenn sie von der Firma Bings ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Ihr Vertragspartner ist die Firma Thorsten Bings, Hausmeister- und Prüfservice mit Sitz in Alsdorf bei Aachen.

2.2 Angebote bleiben bis zu einer Auftragserteilung durch den Auftraggeber freibleibend.

2.3 Mit der Auftragserteilung durch den Auftraggeber, werden die Bedingungen des Angebotes, zu einer vertraglichen Vereinbarung, zwischen der Firma Bings und dem Auftraggeber.

2.4 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Aufnahme der Tätigkeit erklärt werden.

2.5 Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende AGB, die vom Auftraggeber gestellt werden, entfalten keine Wirkung, solange nicht zwischen den Parteien ausdrücklich deren Geltung schriftlich vereinbart worden ist.

3. Durchführung des Auftrages

3.1 Die von der Firma Bings angenommenen Aufträge werden nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt und so weit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind in der üblichen Handhabung der Firma Bings. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogrammen oder Sicherheitsvorschriften, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

3.2 Der Umfang der Leistungen der Firma Bings ist im Angebot schriftlich festgelegt. Bei einer Auftragserteilung durch den Auftraggeber wird die Firma Bings pauschal mit der kompletten Prüfung gemäß Angebotsbeschreibung beauftragt sofern nicht anders schriftlich durch die Firma Bings festgeschrieben. So werden Mehraufwendungen vom Kunden akzeptiert und die Gesamtabrechnung erfolgt nach den tatsächlich durchgeführten Prüfungen in den jeweiligen Leistungspositionen. Der Auftraggeber hat bei erhöhtem Mehraufwand das Recht, den Auftrag zu stoppen und die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Arbeiten abzurechnen. Der Auftraggeber hat jedoch gemäß § 649 BGB die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

4. Fristen, Verzug, Unmöglichkeit


4.1 Die von der Firma Bings angegebenen Auftragsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

5. Gewährleistung

5.1 Die Gewährleistung der Firma Bings umfasst nur die ihr gemäß Ziffern 2.2 und 2.3 ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Gesamtanlage, zu der die begutachteten oder geprüften Teile gehören, wird damit nicht übernommen; insbesondere trägt die Firma Bings keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Anlagen, soweit diese Fragen nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrages sind. Auch in letzterem Fall werden die Gewährleistungspflicht und die rechtliche Verantwortung des Herstellers weder eingeschränkt noch übernommen.

5.2 Die Gewährleistungspflicht der Firma Bings ist zunächst beschränkt auf die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, d. h., wird sie unmöglich oder dem Auftraggeber unzumutbar oder von der Firma Bings unberechtigt verweigert oder ungebührlich verzögert, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

5.3 Außer in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufs sowie der unter § 650 BGB fallenden Verbraucherverträge verjähren Ansprüche auf Nacherfüllung, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages, die nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab Gefahrübergang.

5.4 Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 635 Abs. 2 BGB bleiben unberührt.

6. Haftung

6.1 Die Firma Bings haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Firma Bings nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.

6.2 Die Firma Bings haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Die Firma Bings haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

6.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

6.4 Soweit die Haftung der Firma Bings ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.5 Eine Haftung für Schäden durch Ablösen alter Etiketten an Betriebsmitteln ist ausgeschlossen.

6.6 Die Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel wird im spannungsfreien Betriebszustand durchgeführt. Eine Beschädigung der Prüflinge im Zusammenhang mit der Messung ist daher ausgeschlossen. Für eventuell auftretende Störungen / Fehlermeldungen, die nach der Spannungsfreiheit des Prüflings auftreten, wird jede Haftung seitens der Firma Bings ausgeschlossen.

6.7 Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die die Firma Bings haften soll, unverzüglich der Firma Bings schriftlich anzuzeigen.


6.8 Unabhängig davon ist der Auftraggeber verpflichtet, die üblichen Versicherungen gegen unmittelbare oder mittelbare Schäden abzuschließen.

7. Abwerbeverbot

7.1 Jede Partei verpflichtet sich, während sowie bis zwei Jahre nach Beendigung des Vertrages keine Mitarbeiter der anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Von dieser Verpflichtung umfasst ist auch die Begründung oder Weiterführung eines Anstellungsverhältnisses eines Mitarbeiters bei der anderen Partei.

7.2 Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung in Satz 1 zahlt die verstoßende Partei an die andere Partei eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Jahresbruttogehaltes des Mitarbeiters, berechnet nach dem durchschnittlichen Monatsbruttogehalt der letzten sechs Monate.

8. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

8.1 Für die Berechnung der Leistungen gelten die Entgelte nach der jeweils gültigen Fassung des bei Vertragsabschluss gültigen Angebotes der Firma Bings, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Bei Fehlen eines gültigen Angebotes sind in jedem Fall einzelvertragliche Regelungen zu treffen. Sollte vor Aufnahme der Tätigkeit weder ein Angebot noch eine vorherige einzelvertragliche Regelung getroffen worden sein, so werden die derzeit gültigen und üblichen Stunden- oder Tagesverrechnungssätze sowie Fahrtkosten der Firma Bings, anhand des vom Auftraggeber oder dessen beauftragten zu unterzeichnenden Rapoports, in Rechnung gestellt.

8.2 Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.

8.3 Beanstandungen der Rechnungen der Firma Bings sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.

8.4 Änderungen der Durchführungszeiten für die Dienstleistungen muss der Auftraggeber mindestens 3 Arbeitstage vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn mitteilen.

8.5 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt, oder im Rechtsstreit entscheidungsreif sind oder es sich um Gegenansprüche gem. § 320 BGB handelt.

8.6 Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

8.7 Die Mindestprüf- bzw. -arbeitszeit je Arbeitstag beträgt fünf Stunden in der Zeit von 9 bis 14 Uhr zuzüglich Dokumentationszeit zur Erstellung und Bereitstellung von gefertigten Protokollen, Formularen und Dokumenten, die üblicherweise im Nachgang in den Geschäftsräumen der Firma Bings durchgeführt werden. Sollte die Mindestprüfzeit ohne Verschulden der Firma Bings unterschritten werden, so fällt zusätzlich zu den Prüfkosten je angefangene Stunde der aktuell gültige Stundenverrechnungssatz, bis zu einer Höhe von maximal 500,-€ je Arbeitstag, an.

8.8 Eventuell anfallende Wartezeiten und Regiearbeiten, die nicht in den Verantwortungsbereich der Firma Bings fallen, werden mit den im Angebot angegebenen Stundensätzen berechnet. Am Ende einer Kalenderwoche kann die Übersicht der angefallenen Regie- und Wartezeiten beim Vorort projektverantwortlichen Servicetechniker, inklusive der Erklärung über das Zustandekommen der Anzahl der angefallenen Stunden, eingesehen werden. Sollte am Ende einer Kalenderwoche die Anzahl der Regie- und Wartezeiten nicht vom Projektverantwortlichen des Auftraggebers beim projektverantwortlichen Servicetechniker der Firma Bings unterzeichnet worden sein, so gelten diese, ohne schriftlichen Einspruch des Auftraggebers als vereinbart.

8.9 Die Abrechnungen erfolgen für jede Dienstleistung gesondert.

8.10 Angemessene Kostenvorschüsse können vom Auftragnehmer verlangt werden und Teilrechnungen können entsprechend den bereits erbrachten Leistungen gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass die Firma Bings damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat.

8.11 Die Firma Bings behält sich vor Teilrechnungen bereits ab dem 1. Arbeitstag nach Arbeitsbeginn beim Auftraggeber zu schreiben.

8.12 Die durch eine Teil- oder Schlussrechnung gestellten Entgelte sind mit Zusendung fällig und spätestens innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug zu bezahlen. Wird ein nach dem Kalender bestimmtes anderes Zahlungsziel vereinbart, kommt der Auftraggeber mit Ablauf des Zahlungszieles in Verzug.
§ 286 BGB bleibt unberührt. Der offene Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Firma Bings behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber
Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

8.13 Befindet sich der Auftraggeber gegenüber der Firma Bings einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

8.14 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs der Firma Bings durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann die Firma Bings die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist.
§ 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Die Firma Bings kann die Leistung auch dann verweigern, wenn sie aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die Firma Bings gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.

9. Geheimhaltung, Urheberrecht, Werbung, Datenschutz

9.1 Von allen Unterlagen, die die Firma Bings zur Einsicht, im Rahmen der Angebotserstellung oder der Auftragserteilung und -durchführung überlassen worden sind, darf die Firma Bings Abschriften, Kopien, Vervielfältigungen, (Sicherungs-) Kopien anfertigen.

9.2 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Firma Bings ihr Eigentum und urheberrechtlichen Rechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Firma Bings Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag bei der Firma Bings nicht erteilt wird, dieser auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

9.3 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen – Zeichnungen, Abbildungen, Gewichtsangaben usw. enthalten, soweit nicht ausdrücklich als unmittelbar verbindlich bezeichnet, nur Annäherungswerte, nicht jedoch verbindlich zugesicherte Eigenschaften.

9.5 Die Mitarbeiter der Firma Bings werden Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt offenbaren und verwerten.

9.6 Alle Mitarbeiter der Firma Bings beachten die Einhaltung der Schweigepflicht. Die Firma Bings trifft Vorsorge dafür, dass jegliche Informationen, die ihr bei der Ausführung ihrer Dienstleistungen bekannt werden und die sich auf den Vertragspartner und den Auftragsgegenstand beziehen, nicht unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden. Die vereinbarte Schweigepflicht gilt auch über das Vertragsverhältnis hinaus.

9.7 Sofern der Vertragspartner nicht widerspricht, ist die Firma Bings berechtigt, den Vertragspartner als Referenz zu nennen.

9.8 Die Firma Bings verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke.

9.9 Es gilt die gültige Datenschutzerklärung der Firma Bings. Sie ist einzusehen unter: https://bings.de/datenschutz

10. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht


10.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der Firma Bings, soweit die Voraussetzungen gemäß §38 Zivilprozessordnung vorliegen.

10.2 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts.

Copyright © Thorsten Bings