Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Thorsten
Bings, Hausmeister- und Prüfservice, Olefstraße 10, 52477
Alsdorf (nachfolgend „Firma Bings“
genannt.
1. Anwendungs- und Geltungsbereich
1.1 Die Firma Bings ist insbesondere im Bereich der Prüfung von
Betriebsmitteln nach DGUV, UVV, TRBS, BetrSichV, ArbStättV,
Wasserhaushaltsgesetz und EU-Verordnungen tätig.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1
BGB. Rechnungen werden entsprechen ausgestellt.
1.3 Gehört der Auftraggeber nicht dem im vorstehenden Absatz
bezeichneten Personenkreis des § 310 Abs. 1 BGB an, gelten
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgender
Maßgabe:
- Die von der Firma Bings angegebenen Auftragsfristen sind
entgegen Ziffer 4. verbindlich.
- Die von der Firma Bings angegebene Ausschlussfrist (8.3)
beträgt 3 Werktage.
- Die von der Firma Bings angegebene Zahlungsfrist (8.12)
beträgt 14-Tage ab Rechnungsdatum eingehend.
1.4 Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Firma Bings
und dem Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Verträge
und Angebote. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit die Firma
Bings diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.5 Der Auftraggeber erkennt die zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung jeweils gültigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und das Leistungsverzeichnis an, auch wenn
nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und
insoweit Vertragsbestandteil, als dass die Firma Bings ihrer
Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch
dann, wenn die Firma Bings in Kenntnis der AGB des
Auftraggebers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.6 Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der
Mitarbeiter der Firma Bings sind nur dann bindend, wenn sie von
der Firma Bings ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies
gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Ihr Vertragspartner ist die Firma Thorsten Bings,
Hausmeister- und Prüfservice mit Sitz in Alsdorf bei
Aachen.
2.2 Angebote bleiben bis zu einer Auftragserteilung durch den
Auftraggeber freibleibend.
2.3 Mit der Auftragserteilung durch den Auftraggeber, werden
die Bedingungen des Angebotes, zu einer vertraglichen
Vereinbarung, zwischen der Firma Bings und dem
Auftraggeber.
2.4 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch
Auftragsbestätigung) oder durch Aufnahme der Tätigkeit erklärt
werden.
2.5 Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf
seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen. Abweichende AGB, die vom Auftraggeber gestellt
werden, entfalten keine Wirkung, solange nicht zwischen den
Parteien ausdrücklich deren Geltung schriftlich vereinbart
worden ist.
3. Durchführung des Auftrages
3.1 Die von der Firma Bings angenommenen Aufträge werden nach
den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt und so weit
nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind
in der üblichen Handhabung der Firma Bings. Keine Verantwortung
wird übernommen für die Richtigkeit der den Prüfungen
zugrundeliegenden Sicherheitsprogrammen oder
Sicherheitsvorschriften, sofern nicht ausdrücklich und
schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
3.2 Der Umfang der Leistungen der Firma Bings ist im Angebot
schriftlich festgelegt. Bei einer Auftragserteilung durch den
Auftraggeber wird die Firma Bings pauschal mit der kompletten
Prüfung gemäß Angebotsbeschreibung beauftragt sofern nicht
anders schriftlich durch die Firma Bings festgeschrieben. So
werden Mehraufwendungen vom Kunden akzeptiert und die
Gesamtabrechnung erfolgt nach den tatsächlich durchgeführten
Prüfungen in den jeweiligen Leistungspositionen. Der
Auftraggeber hat bei erhöhtem Mehraufwand das Recht, den
Auftrag zu stoppen und die bis zu diesem Zeitpunkt
durchgeführten Arbeiten abzurechnen. Der Auftraggeber hat
jedoch gemäß § 649 BGB die vereinbarte Vergütung oder mangels
Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.
4. Fristen, Verzug, Unmöglichkeit
4.1 Die von der Firma Bings angegebenen Auftragsfristen sind
unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist
ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5. Gewährleistung
5.1 Die Gewährleistung der Firma Bings umfasst nur die ihr
gemäß Ziffern 2.2 und 2.3 ausdrücklich in Auftrag gegebenen
Leistungen. Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das
Funktionieren der betreffenden Gesamtanlage, zu der die
begutachteten oder geprüften Teile gehören, wird damit nicht
übernommen; insbesondere trägt die Firma Bings keine
Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der
untersuchten Anlagen, soweit diese Fragen nicht ausdrücklich
Gegenstand des Auftrages sind. Auch in letzterem Fall werden
die Gewährleistungspflicht und die rechtliche Verantwortung des
Herstellers weder eingeschränkt noch übernommen.
5.2 Die Gewährleistungspflicht der Firma Bings ist zunächst
beschränkt auf die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen
Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, d. h., wird sie
unmöglich oder dem Auftraggeber unzumutbar oder von der Firma
Bings unberechtigt verweigert oder ungebührlich verzögert, ist
der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu
verlangen.
5.3 Außer in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufs sowie der
unter § 650 BGB fallenden Verbraucherverträge verjähren
Ansprüche auf Nacherfüllung, Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages, die nicht der Verjährung des §
438 Abs. 1 Nr. 2 oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen,
nach einem Jahr ab Gefahrübergang.
5.4 Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 635 Abs. 2 BGB bleiben
unberührt.
6. Haftung
6.1 Die Firma Bings haftet uneingeschränkt nach den
gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder
unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von
der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für
Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie
Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren
Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Firma Bings nach den
gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen
Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich
gehandelt haben.
6.2 Die Firma Bings haftet auch für Schäden, die durch einfache
Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die
Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung
für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung
ist. Die Firma Bings haftet jedoch nur, soweit die Schäden
typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar
sind.
6.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen;
dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder
Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der
Leistung.
6.4 Soweit die Haftung der Firma Bings ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
6.5 Eine Haftung für Schäden durch Ablösen alter Etiketten an
Betriebsmitteln ist ausgeschlossen.
6.6 Die Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel wird im
spannungsfreien Betriebszustand durchgeführt. Eine Beschädigung
der Prüflinge im Zusammenhang mit der Messung ist daher
ausgeschlossen. Für eventuell auftretende Störungen /
Fehlermeldungen, die nach der Spannungsfreiheit des Prüflings
auftreten, wird jede Haftung seitens der Firma Bings
ausgeschlossen.
6.7 Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die die Firma
Bings haften soll, unverzüglich der Firma Bings schriftlich
anzuzeigen.
6.8 Unabhängig davon ist der Auftraggeber verpflichtet, die
üblichen Versicherungen gegen unmittelbare oder mittelbare
Schäden abzuschließen.
7. Abwerbeverbot
7.1 Jede Partei verpflichtet sich, während sowie bis zwei Jahre
nach Beendigung des Vertrages keine Mitarbeiter der anderen
Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Von dieser
Verpflichtung umfasst ist auch die Begründung oder
Weiterführung eines Anstellungsverhältnisses eines Mitarbeiters
bei der anderen Partei.
7.2 Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung
in Satz 1 zahlt die verstoßende Partei an die andere Partei
eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Jahresbruttogehaltes
des Mitarbeiters, berechnet nach dem durchschnittlichen
Monatsbruttogehalt der letzten sechs Monate.
8. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
8.1 Für die Berechnung der Leistungen gelten die Entgelte nach
der jeweils gültigen Fassung des bei Vertragsabschluss gültigen
Angebotes der Firma Bings, soweit nicht ausdrücklich ein
Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist.
Bei Fehlen eines gültigen Angebotes sind in jedem Fall
einzelvertragliche Regelungen zu treffen. Sollte vor Aufnahme
der Tätigkeit weder ein Angebot noch eine vorherige
einzelvertragliche Regelung getroffen worden sein, so werden
die derzeit gültigen und üblichen Stunden- oder
Tagesverrechnungssätze sowie Fahrtkosten der Firma Bings,
anhand des vom Auftraggeber oder dessen beauftragten zu
unterzeichnenden Rapoports, in Rechnung gestellt.
8.2 Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
8.3 Beanstandungen der Rechnungen der Firma Bings sind
innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der
Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.
8.4 Änderungen der Durchführungszeiten für die Dienstleistungen
muss der Auftraggeber mindestens 3 Arbeitstage vor dem
vereinbarten Arbeitsbeginn mitteilen.
8.5 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur dann
zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig
festgestellt, oder im Rechtsstreit entscheidungsreif sind oder
es sich um Gegenansprüche gem. § 320 BGB handelt.
8.6 Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen
Vertragsverhältnis resultieren.
8.7 Die Mindestprüf- bzw. -arbeitszeit je Arbeitstag beträgt
fünf Stunden in der Zeit von 9 bis 14 Uhr zuzüglich
Dokumentationszeit zur Erstellung und Bereitstellung von
gefertigten Protokollen, Formularen und Dokumenten, die
üblicherweise im Nachgang in den Geschäftsräumen der Firma
Bings durchgeführt werden. Sollte die Mindestprüfzeit ohne
Verschulden der Firma Bings unterschritten werden, so fällt
zusätzlich zu den Prüfkosten je angefangene Stunde der aktuell
gültige Stundenverrechnungssatz, bis zu einer Höhe von maximal
500,-€ je Arbeitstag, an.
8.8 Eventuell anfallende Wartezeiten und Regiearbeiten, die
nicht in den Verantwortungsbereich der Firma Bings fallen,
werden mit den im Angebot angegebenen Stundensätzen berechnet.
Am Ende einer Kalenderwoche kann die Übersicht der angefallenen
Regie- und Wartezeiten beim Vorort projektverantwortlichen
Servicetechniker, inklusive der Erklärung über das
Zustandekommen der Anzahl der angefallenen Stunden, eingesehen
werden. Sollte am Ende einer Kalenderwoche die Anzahl der
Regie- und Wartezeiten nicht vom Projektverantwortlichen des
Auftraggebers beim projektverantwortlichen Servicetechniker der
Firma Bings unterzeichnet worden sein, so gelten diese, ohne
schriftlichen Einspruch des Auftraggebers als vereinbart.
8.9 Die Abrechnungen erfolgen für jede Dienstleistung
gesondert.
8.10 Angemessene Kostenvorschüsse können vom Auftragnehmer
verlangt werden und Teilrechnungen können entsprechend den
bereits erbrachten Leistungen gestellt werden. Teilrechnungen
müssen nicht als solche bezeichnet sein. Der Erhalt einer
Rechnung bedeutet nicht, dass die Firma Bings damit den Auftrag
vollständig abgerechnet hat.
8.11 Die Firma Bings behält sich vor Teilrechnungen bereits ab
dem 1. Arbeitstag nach Arbeitsbeginn beim Auftraggeber zu
schreiben.
8.12 Die durch eine Teil- oder Schlussrechnung gestellten
Entgelte sind mit Zusendung fällig und spätestens innerhalb
einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug zu
bezahlen. Wird ein nach dem Kalender bestimmtes anderes
Zahlungsziel vereinbart, kommt der Auftraggeber mit Ablauf des
Zahlungszieles in Verzug.
§ 286 BGB bleibt unberührt. Der offene Rechnungsbetrag ist
während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Firma Bings behält sich die
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
Gegenüber
Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen
Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
8.13 Befindet sich der Auftraggeber gegenüber der Firma Bings
einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, so werden alle
bestehenden Forderungen sofort fällig.
8.14 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung
des Zahlungsanspruchs der Firma Bings durch die mangelnde
Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann
die Firma Bings die Leistung verweigern. Das
Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung
bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist.
§ 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Die Firma Bings kann die
Leistung auch dann verweigern, wenn sie aus demselben
rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den
Auftraggeber hat, bis die Firma Bings gebührende Leistung
bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
9. Geheimhaltung, Urheberrecht, Werbung,
Datenschutz
9.1 Von allen Unterlagen, die die Firma Bings zur Einsicht, im
Rahmen der Angebotserstellung oder der Auftragserteilung und
-durchführung überlassen worden sind, darf die Firma Bings
Abschriften, Kopien, Vervielfältigungen, (Sicherungs-) Kopien
anfertigen.
9.2 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen
behält sich die Firma Bings ihr Eigentum und urheberrechtlichen
Rechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Firma Bings Dritten
zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag bei der
Firma Bings nicht erteilt wird, dieser auf Verlangen
unverzüglich zurückzugeben.
9.3 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen – Zeichnungen,
Abbildungen, Gewichtsangaben usw. enthalten, soweit nicht
ausdrücklich als unmittelbar verbindlich bezeichnet, nur
Annäherungswerte, nicht jedoch verbindlich zugesicherte
Eigenschaften.
9.5 Die Mitarbeiter der Firma Bings werden Geschäfts- und
Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur
Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages
nicht unbefugt offenbaren und verwerten.
9.6 Alle Mitarbeiter der Firma Bings beachten die Einhaltung
der Schweigepflicht. Die Firma Bings trifft Vorsorge dafür,
dass jegliche Informationen, die ihr bei der Ausführung ihrer
Dienstleistungen bekannt werden und die sich auf den
Vertragspartner und den Auftragsgegenstand beziehen, nicht
unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden. Die
vereinbarte Schweigepflicht gilt auch über das
Vertragsverhältnis hinaus.
9.7 Sofern der Vertragspartner nicht widerspricht, ist die
Firma Bings berechtigt, den Vertragspartner als Referenz zu
nennen.
9.8 Die Firma Bings verarbeitet und nutzt personenbezogene
Daten ausschließlich für eigene Zwecke.
9.9 Es gilt die gültige Datenschutzerklärung der Firma Bings.
Sie ist einzusehen unter: https://bings.de/datenschutz
10. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
10.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für
beide Vertragspartner ist der Sitz der Firma Bings, soweit die
Voraussetzungen gemäß §38 Zivilprozessordnung vorliegen.
10.2 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus
unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des
Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des
UN-Kaufrechts.
Copyright © Thorsten Bings